Erster Schritt: Erbschein und Grundbucheintrag
Nach dem Todesfall benötigen Erben einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, um als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden. Erst dann kann über die Immobilie verfügt werden – ob zur Selbstnutzung, Vermietung oder zum Verkauf.
Was tun bei einer Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen – wie Verkauf oder Nutzung – müssen einvernehmlich getroffen werden. EXIT Immobilien begleitet Sie als Vermittler und sorgt für faire Lösungen.
Immobilienbewertung & Verkaufsberatung
Ein professioneller Marktwert ist die Grundlage für alle weiteren Schritte – egal ob Verkauf, Auszahlung oder Teilung. Wir erstellen kostenfreie Bewertungen und zeigen Ihnen Ihre Optionen. Auch steuerliche Aspekte (z. B. Spekulationsfrist) behalten wir im Blick.
Unser Service für Erben
Wir begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur notariellen Abwicklung – inkl. Kommunikation mit dem Nachlassgericht, Bewertung, Vermarktung und Übergabe. Auf Wunsch auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Nachlassverwaltern.