Haus oder Wohnung verkaufen mit laufender Finanzierung
Auch wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist, kann die Immobilie verkauft werden. Entscheidend ist, wie hoch die Restschuld ist und ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Wir helfen Ihnen, diese Punkte rechtzeitig mit Ihrer Bank zu klären und Alternativen zu prüfen.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt wird, verlangt die Bank meist eine Entschädigung für entgangene Zinsen. Wir helfen Ihnen, die Höhe zu prüfen und ggf. zu verhandeln. In bestimmten Fällen entfällt sie komplett – etwa bei berechtigtem Interesse (§ 490 BGB).
Unsere Unterstützung beim Verkauf mit Kredit
EXIT Immobilien stimmt sich direkt mit Ihrer Bank ab, prüft Grundbuch und Darlehensverträge und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Verkaufsstrategie. So behalten Sie jederzeit den Überblick und vermeiden finanzielle Risiken.